Seit dem 2. Februar 2025 verlangt die europäische KI-Verordnung von Unternehmen, die KI einsetzen, sich um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu kümmern. Mit der Änderung im Juli 2026 ist die Pflicht klarer und schlanker geworden. Sie bleibt aber bestehen, und eine gute Schulung ist ohnehin die Voraussetzung dafür, dass KI im Alltag sicher und wirksam genutzt wird.
1. Was Art. 4 verlangt
Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 regelt die KI-Kompetenz. Er gilt nach Art. 113 seit dem 2. Februar 2025, also früher als die meisten anderen Vorschriften der Verordnung.
KI-Kompetenz bezeichnet die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die nötig sind, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein.
2. Was sich 2026 geändert hat
Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, der sogenannte Digital-Omnibus zur KI, hat Art. 4 neu gefasst. Sie ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten.
Anbieter und Betreiber sollten nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherstellen.
Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen sie ausdrücklich nicht gewährleisten.
Für die Praxis heißt das: Entscheidend ist, dass Sie geeignete Maßnahmen ergreifen und belegen können. Prüfungen oder Zertifikate für einzelne Beschäftigte verlangt die Verordnung nicht. Kommission und Mitgliedstaaten sollen Unternehmen, besonders kleine und mittlere, dabei unterstützen.
3. Für wen die Pflicht gilt
- Betreiber: jedes Unternehmen, das KI-Systeme in eigener Verantwortung einsetzt, auch einen internen Chat-Assistenten.
- Anbieter: Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und in Verkehr bringen.
- Erfasste Personen: das eigene Personal und andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten, etwa Leiharbeitskräfte oder Dienstleister.
Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob ein System als Hochrisiko-System eingestuft ist.
4. Inhalte nach Rollen
Wirksam sind Schulungen, die zu den Aufgaben der Beschäftigten passen. Ein bewährter Aufbau unterscheidet vier Gruppen.
| Gruppe | Was sie wissen sollten |
|---|---|
| Alle Nutzenden | Wie Sprachmodelle arbeiten und wo ihre Grenzen liegen; warum Antworten falsch sein können und wie man Quellen prüft; welche Daten in welche KI dürfen; wie Freigaben funktionieren. |
| Fachanwender mit mehr Verantwortung | Gute Aufträge formulieren; Ergebnisse systematisch prüfen; Workflows und Vorlagen für das eigene Team nutzen und verbessern. |
| IT und Administration | Rechte und Rollen, Richtlinien für Modelle und Bausteine, Protokolle auswerten, Umgang mit Angriffen wie eingeschleusten Anweisungen. |
| Geschäftsleitung | Chancen und Risiken, Verantwortung und Haftung, Einordnung in Datenschutz, Informationssicherheit und Branchenaufsicht. |
Für Einrichtungen, die unter NIS2 fallen, kommt hinzu: Nach § 38 BSIG müssen Geschäftsleitungen ohnehin regelmäßig an Schulungen zur Informationssicherheit teilnehmen. Es bietet sich an, KI-Themen dort mit aufzunehmen.
5. Nutzungsrichtlinie und Dokumentation
Schulung wirkt am besten zusammen mit klaren Regeln. Eine kurze Nutzungsrichtlinie sollte mindestens festlegen:
- welche KI-Werkzeuge freigegeben sind und welche nicht,
- welche Datenarten in welches Werkzeug dürfen,
- dass Ergebnisse vor der Verwendung geprüft werden,
- an wen man sich bei Fragen oder Problemen wendet.
Eine bestimmte Form der Dokumentation schreibt die Verordnung nicht vor. Sinnvoll ist es, festzuhalten, wer wann an welchen Inhalten teilgenommen hat, welche Richtlinie gilt und wann Inhalte aufgefrischt werden. So können Sie Ihre Maßnahmen gegenüber Aufsicht und Prüfern oder im Streitfall belegen.
6. Checkliste
- Erfassen Sie, welche KI-Systeme im Unternehmen genutzt werden, auch inoffiziell.
- Ordnen Sie die Beschäftigten den Rollen oben zu.
- Planen Sie Inhalte und Umfang je Rolle.
- Geben Sie eine Nutzungsrichtlinie heraus.
- Führen Sie die Schulungen durch und dokumentieren Sie die Teilnahme.
- Schulen Sie neue Beschäftigte beim Einstieg.
- Frischen Sie Inhalte auf, wenn sich Werkzeuge oder Regeln ändern.
Ihr Team lernt direkt an der Plattform, mit der es arbeiten wird, abgestimmt auf die jeweilige Rolle: Einführung für alle, Vertiefung für Fachanwender, Administration für die IT. Sie erhalten einen Teilnahmenachweis und auf Wunsch eine Vorlage für Ihre Nutzungsrichtlinie. Zu den Leistungen
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 und Art. 113
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI)
- § 38 BSIG (Pflichten der Geschäftsleitung)
Dieser Leitfaden gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.